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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der PASE Licht- und Tontechnik GmbH (nachfolgend „PASE“ genannt)

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen PASE
und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen von PASE zum Gegenstand hat. Die Angestellten von PASE sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.

Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorgesehene Ereignisse entbinden PASE von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. Es gelten ausschließlich die AGB von PASE Licht- und Tontechnik GmbH; den AGB des Vertragspartners wird widersprochen.

2. Vertragsabschluss – Angebote

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung bzw. Zusendung der Lieferung oder der Leistung rechtsgültig.

Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten! Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Abrechnung.

Die Preise verstehen sich ab Lager Schweinfurt. Kosten für Transport (insofern nicht anders angegeben) gehen zu Lasten des Kunden. Bei größeren Anlagen und weiten Strecken erfolgt die Berechnung der Transportkosten nach Aufwand.

4. Allgemeines Verleih

Bei Ausfall der Veranstaltung behält sich der Vermieter vor, den ihm entstandenen Schaden zu berechnen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, wird bis 1 Woche vor der Veranstaltung eine Ausfallpauschale von 20% des Mietpreises berechnet, danach 50%.

Für Teile unserer Anlage, die nicht von uns aufgebaut oder angeschlossen wurden, übernehmen wir keine Verantwortung. Die Anlage und Einzelgeräte dürfen nicht ohne unsere Genehmigung an Dritte weiterverliehen werden.

Bei Erstkunden oder wenn wir es für nötig halten, behalten wir uns vor, eine Kaution zu verlangen. Die Kaution ist am Veranstaltungstag in bar zu zahlen und wird nach Rückgabe und Prüfung der Anlage mit dem Mietpreis verrechnet.

Alle Geräte werden vor dem Verleih getestet und nach Rückkehr erneut überprüft. Wir behalten uns ein 5-tägiges Einspruchsrecht vor, da eine vollständige Prüfung nicht immer sofort möglich ist.

Der Mieter garantiert geprüfte und geerdete Steckdosen sowie sichere Aufbaumöglichkeiten, besonders bei Open-Air-Veranstaltungen. Der Mieter haftet für witterungsbedingte Schäden, instabile Bühnenaufbauten, unsachgemäße Bedienung oder Schäden durch Dritte.

Stornierung/Nichtabholung reservierter Geräte:
– 7 Tage vorher: 20% des Auftragswertes
– danach: 50%
– keine Stornierung und nicht abgeholt: 100%

Bei verspäteter Rückgabe gilt automatisch eine Verlängerung, wodurch sich der Mietpreis vervielfältigt. Bei Sonderpreisen gilt der jeweils gültige Listenpreis.

Verschmutzte Geräte werden berechnet (mindestens 40 €). Unaufgerollte Kabel werden mit 10 € pro Kabel berechnet.

5. Schadensersatz Verleih

Bei Betrieb über ein Stromaggregat besteht ein erhöhtes Risiko technischer Defekte; der Mieter haftet für alle dadurch entstehenden Schäden.

Schäden, die während Betrieb, Auf- oder Abbau (ab Verlassen des Lagers Schweinfurt bis zur Rückkehr) durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen, sind vollständig zu ersetzen.

Wird die Anlage vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen bedient, trägt er die volle Verantwortung und Haftung.

Bei längeren Ausfallzeiten infolge von Beschädigung behalten wir uns vor, Verdienstausfall geltend zu machen.

6. Buchung von Bands / DJs o.ä.

Die Gage wird, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach der Veranstaltung bar an PASE bezahlt. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Darbietung.

Die Band/der DJ ist in der Programmgestaltung frei. Der Veranstalter gewährt mindestens 2 Stunden vorher Zugang zum Aufbau/Soundcheck.

Bei Open-Air-Veranstaltungen sind alle Geräte vor Witterung zu schützen.

Für einen ordnungsgemäßen Ablauf ist ein separater Stromanschluss (mind. 16A Schuko) erforderlich. Die Stromversorgung muss stabil sein und nicht unterbrochen werden.

Gebühren wie GEMA oder KSK trägt der Veranstalter.

Bei Vertragsverstöße oder Stornierungen gelten die Bedingungen aus §4. Bei Aufhebung des Vertrags nach Anreise ist die volle Gage fällig.

Der Veranstalter ist verantwortlich für die Sicherheit der Band/des DJs und deren Inventar.

7. Sonstiges

Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über alle vertraglichen Vereinbarungen.

Streichungen einzelner Vertragspunkte sind nur mit beiderseitigem Einverständnis zulässig.

8. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die dem Sinn am nächsten kommende gültige Regelung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schweinfurt, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

PASE Licht- und Tontechnik GmbH, den 01.12.2025

PASE Licht- und Tontechnik GmbH - logo
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